Muss meine Website barrierefrei sein? 

Gesetzliche Verpflichtung, aber auch klarer Wettbewerbsvorteil

SVG

Digitale Barrierefreiheit ist heute nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein klarer Wettbewerbsvorteil und Ausdruck gesellschaftlicher Verantwortung Ihrer Marke.

Doch was bedeutet WCAG-Konformität – und betrifft das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch Ihr Unternehmen? Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
  2. BFSG vs. BITV – Wer ist betroffen?
  3. Bin ich vom BFSG betroffen?
  4. Muss die gesamte Website barrierefrei sein?
  5. Achtung: Overlay-Tools sind keine Lösung!
  6. Die Rolle der Barrierefreiheit-Erklärung
  7. Der klare Mehrwert einer barrierefreien Website

1. Was bedeutet digitale Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit bedeutet im Kern, dass Ihre Website so gestaltet ist, dass alle Menschen – auch mit Behinderungen – Ihre Inhalte wahrnehmen, bedienen und verstehen können. Dafür sind drei Bereiche entscheidend:
 

  • Design & Gestaltung
  • Programmierung
  • Inhalt

2. BFSG vs. BITV – Wer ist betroffen?

Die wichtigsten Gesetze und Normen im Überblick:

BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung)

  • Öffentliche Stellen des Bundes
  • Verbindliche Barrierefreiheit

BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)

  • Privatwirtschaft (B2C)
  • Umsetzung des European Accessibility Acts

WCAG (Web Content Accessibility Guidelines)

  • Weltweiter Standard
  • Technische Grundlage für BITV & BFSG

3. Bin ich vom BFSG betroffen?

Das BFSG gilt nur für die Privatwirtschaft und ist verpflichtend für B2C-Unternehmen, wenn diese zwei Kriterien erfüllen:

  • Größe: Sie beschäftigen mehr als 10 Mitarbeiter oder erzielen über 2 Millionen Euro Jahresumsatz.
  • Geschäftsverkehr: Nutzer können auf Ihrer Website Waren kaufen (Onlineshop) oder Verträge anbahnen/schließen.

Schon einfache Interaktionen – z. B. Newsletter-Anmeldungen – können als Vertragsanbahnung gelten.

Für B2B-Unternehmen besteht aktuell keine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit.

4. Muss die gesamte Website barrierefrei sein?

Nein. Laut BFSG müssen nur die Teile der Website barrierefrei sein, die zum betroffenen digitalen Geschäftsverkehr oder dem Vertragsabschluss gehören.

Bei einem typischen Onlineshop sind dies beispielsweise:

  • Startseite, Kategorieseite, Produktseite
  • Warenkorb und der gesamte Checkout-Prozess
  • Rechtliche Seiten: AGB, Impressum und Datenschutz

5. Achtung: Overlay-Tools sind keine Lösung!

Barrierefreiheits-Overlays von Drittanbietern können tiefgreifende, strukturelle Probleme im Code nicht beheben und schaffen oft sogar neue Barrieren.

Als Seitenbetreiber haften Sie immer selbst für das, was Sie auf Ihrer Website einbauen. Verlassen Sie sich nicht auf Tools, die nur oberflächlich helfen und Sie nicht vor möglichen Geldstrafen schützen.

6. Die Rolle der Barrierefreiheit-Erklärung

Betroffene Unternehmen (BFSG/BITV) benötigen ein Dokument, das den Zustand der digitalen Barrierefreiheit Ihrer Website beschreibt.

Wichtig für die Privatwirtschaft: Im Gegensatz zu öffentlichen Stellen sollten Sie in Ihrer Erklärung keine noch vorhandenen Barrieren erwähnen. Dies würde Wettbewerbern und Behörden ein Vorgehen gegen Sie unnötig erleichtern.

7. Der klare Mehrwert einer barrierefreien Website

Die Kosten für die Anpassung sind überschaubar im Vergleich zu den enormen Vorteilen:

  • Neue Zielgruppen: Sie erreichen rund 20 % der Bevölkerung, die nicht-barrierefreie Seiten nicht nutzen können.
  • Stärkung der Marke: Bis zu 77 % der Verbraucher achten auf das soziale Engagement von Unternehmen. Sie schaffen Vertrauen und ein positives Image.
  • Besserer USP: Barrierefreiheit wird zu einem einzigartigen Verkaufsargument.
  • Verbessertes SEO: Viele Barrierefreiheitsmaßnahmen (z.B. semantische HTML-Struktur, Alternativtexte) verbessern automatisch Ihr SEO und damit Ihre Sichtbarkeit bei Google.
  • Risikominimierung: Vermeidung von Geldstrafen von bis zu 100.000 € durch Marktüberwachungsbehörden.
  • Support-Kosten-Reduktion: Eine verständliche, barrierefreie Seite führt zu weniger Fragen und Support-Anfragen.

Der beste Start ist ein professionelles Audit. Wir von keytec sind Ihr erfahrener Partner. Wir helfen Ihnen, problematische Prozesse und Bereiche zu erkennen, und planen mit Ihnen den optimalen Fahrplan zur Barrierefreiheit.

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